| All Days | 145313 |
An dieser Stelle möchte ich Herrn Mattfeldt und den Mitgliedern des Verwaltungsausschusses der Gemeinde Langwedel, die dem Bau des Maststalles zugestimmt haben, meinen aufrichtigen Dank aussprechen.
Mein Dank gilt insbesondere Herrn Mattfeldt für die überaus sorgfältig ausgearbeitete Entscheidungsvorlage zum beantragten Maststall und die Einbeziehung der umliegenden Bevölkerung in selbige:
Entscheidungsvorlage im Original (pdf-Dokument)
Nun, was genau stört mich daran?
1. Die Überschrift im Textteil der Beratungsvorlage lautet: "BeschlussE N T W U R F".
Gleich darunter folgt der Satz: "Der Flecken Langwedel stimmt dem Antrag des Herrn Jürgen Ernst [...] zu."
Fein! Sofortige Zustimmung? Im ENTWURF einer Beratungsvorlage ?
Also merke ich mir an dieser Stelle: Entwurf heißt Zustimmung.
2. Begründung Absatz 2:
"Bauvorhaben sind gem. §35 Baugesetzbuch zu beurteilen..." (ist so nicht richtig, hier aber unbeachtlich).
"Da es sich um ein privilegiertes Bauvorhaben eines Landwirtes handelt, wird vorgeschlagen, dem Vorhaben insgesamt zuzustimmen."
Fest stand zu diesem Zeitpunkt bereits, dass der geplante Bau kein (!) privilegiertes Vorhaben eines Landwirtes nach §35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB war, sondern eine „gewerbliche Tierhaltungsanlage“ gemäß § 35 Abs. 1 Nr. 4 BauGB (so die Stellungnahme der Landwirtschaftskammer). Die vielzitierte Privilegierung eines landwirtschaftlichen Betriebes, die Herr Mattfeldt auch über die Presse hat verkünden lassen, existiert nicht. Der geplante Maststall von Herrn Ernst ist eine gewerbliche Tierhaltungsanlage. Und diese ist – so die LWK - nur dann zulässig, sofern öffentliche Belange […] nicht entgegenstehen.
Was öffentliche Belange sind, beschreibt der Gesetzgeber beispielhaft in §35 Abs. 3 BauGb - hier will ich mich auf die wichtigsten beziehen:
S C H Ä D L I C H E U M W E L T E I N W I R K U N G E N auf die Nachbarschaft und die gesamte Giersbergsiedlung (Entfernung zum nächsten Haus: 164 m!)
(Belästigung durch übermäßigen Gestank, Gesundheitsgefährdung durch Feinstaub, Ammoniak, Keime, Endotoxine.)
Ob hier also öffentliche Belange entgegenstehen oder nicht, hätte man auf zwei Wegen herausfinden können:
1. der einfache Weg
Man gibt sich wie immer volks- und bürgernah und fragt die betroffenen Bürger selbst. Man hätte das Thema auch ganz einfach in einer öffentlichen Ratssitzung vorstellen können. Aber dann hätte man ja vielleicht auf Widerstand der umliegenden Anwohner stoßen können. Dieses Risiko wollte Herr Mattfeldt dann wohl doch nicht eingehen.
2. der aufwändigere Weg
Man hätte sich in Nachbargemeinden informieren können, was die Bevölkerung an Mega-Mastanlagen, die direkt in der Nachbarschaft stehen, wohl stören könnte (sofern man nicht selbst darauf kommt). Man hätte Umweltexperten der Naturschutzbehörden fragen können und - ja, letztendlich wäre man wohl doch nicht um die unangenehme Aufgabe herumgekommen, vielleicht doch auch die Anwohner zu fragen. Man hätte zum Beispiel einen CDU-Stammtisch mit dem Antragsteller und den Anwohnern organisieren können.
Alles wunderbare demokratische Mittel, die nicht einmal besonders schwierig zu bewerkstelligen sind.
Wenn man sich die Unterlagen weiter durchliest, steht dort noch Folgendes: "...der Flecken Langwedel hat sich auf die eigenen Belange zu beschränken...". Das ist ebenfalls falsch.
Durch die aktuelle Rechtssprechung des OVG Berlin-Brandenburg vom 29.11.2005 hat die Gemeinde eine eigenständige und weitgehende Überprüfungsbefugnis hinsichtlich der Genehmigungsvoraussetzungen (nachzulesen beim Umweltanwalt Peter Kremer - (Rubrik Kommunalrecht)). Das gilt insbesondere für die Auswirkungen einer Mastanlage auf die Umwelt. Hätte sich die Gemeinde Langwedel angemessen mit der gesamten Situation befasst, wäre ihr zwangsläufig aufgefallen, dass eine Anlage in diesem Ausmaß für die Umwelt schädlich ist.
Die Entscheidungsvorlage zum Thema Maststall ist jedenfalls das Papier nicht wert, auf dem sie steht. So etwas überhaupt als Beratungsvorlage zu bezeichnen, ist schon der Witz schlechthin. Geradezu erschreckend ist allerdings die Tatsache, dass fast alle Mitglieder des Verwaltungsausschusses diesem Machwerk auch noch zugestimmt haben. Wie kann man auf der Basis einer solch oberflächlichen und offensichtlich fehlerhaften Vorlage die Genehmigung für den Bau eines Mastbetriebs erteilen, der aufgrund seiner Umweltschädlichkeit viele von uns auch finanziell ruinieren wird?!
Dabei stellt sich auch gleich noch eine andere Frage: Wie ist die Entscheidung der Gemeinde Langwedel rechtlich zu beurteilen, da sie auf einer offensichtlich fehlerhaften Entscheidungsvorlage basiert? Wird sie selbst dadurch nicht auch rechtswidrig und damit anfechtbar?
Wir bezweifeln mittlerweile, dass Herr Mattfeldt es überhaupt in Erwägung gezogen hat, sich ernsthaft mit den Rechten der betroffenen Bürger auseinanderzusetzen. Als meine Nachbarin Andrea Arndt und ich in einem persönlichen Gespräch mit Herrn Mattfeldt darauf hinwiesen, dass nicht nur unsere Gesundheit gefährdet ist, sondern auch unser Eigentum drastisch an Wert verliert (ca. 70% lt. zweier Banken) erwiderte er nur lapidar: ".....„…das sagen Sie…!!“. Auf den Hinweis, dass wir zum damaligen Zeitpunkt bereits über 200 Unterschriften gesammelt hatten und daher auch für die Unterzeichner sprechen würden, erwiderte er nur "...naja, das hört man ja immer wieder, dass sich in solchen Fällen Bürgerinitiativen gründen.....".
Von dieser verbalen Unverschämtheit und Respektlosigkeit gegenüber seinen Bürgern mal abgesehen, hielt er es offensichtlich nicht für nötig, sich eingehender mit diesem Fall zu befassen.
An dieser Stelle kann ich mir folgende Bemerkung leider nicht verkneifen:
Bürger sind mehr als nur schmückendes Beiwerk auf den omnipräsenten Mattfeldt-Fotos in der Tagespresse. Sie verdienen es, dass man ihre Befürchtungen und Ängste ernstnimmt und sich auch mit kritischen Anmerkungen auseinandersetzt. Ganz besonders verdienen sie es, dass man jedoch wirklich um ihr Wohlergehen besorgt ist und sich mit all seiner Macht auch für ihre Interessen gerade macht, ohne dabei mit beiden Augen nach der zu erwartenden Gewerbesteuer eines einzelnen Betriebes zu schielen. Das darf auch keine Frage des Parteiprogrammes sein, denn als Bürgermeister sollte man über dem parteipolitischem Geplänkel stehen und - wie es der Name schon sagt - das Wohl der Bürger in das Zentrum seines Handelns stellen.
Das Erstaunliche ist, dass gelebte Demokratie und kritische Bürger der CDU anscheinend doch gar nicht so unerwünscht sind, wie man es aufgrund der bisherigen Ereignisse vermuten könnte. Dass es auch anders sein kann, zeigte mir die Haltung eines anderen führenden CDU-Politikers, ebenfalls aus dem Landkreis Verden (seines Zeichens Landtagsabgeordneter), zum Thema Windkraftanlagen. Zu diesem Thema stand nämlich am 22.08.2008, in der Kreiszeitung: "...es soll eine aktive Bürgerbeteiligung folgen und am Ende eine Meinungsbildung stehen. Nur mit Zustimmung der Menschen in den anliegenden Ortschaften will die CDU einer Aufnahme [...] zustimmen..."
Ich muss zugeben, ich war beeindruckt, als ich das las.
Update 15.10.2009:
Leider hatten wir bisher in der Gemeinde Langwedel in diesen Dingen weniger Glück. Vielleicht ist ja der Nachfolger von Herrn Mattfeldt eher bereit, sich mit Bürgern konstruktiv auseinanderzusetzen. In der Politik hat man es nun mal nicht mit Waren, sondern mit Menschen zu tun. Wer das nicht kann oder will, der sollte ernsthaft überlegen, ob er für die Aufgabe des Bürgermeisters überhaupt geeignet ist. Denn es kann nicht sein, dass viele Entscheidungen über die Köpfe der Bürger hinweg im stillen Kämmerlein getroffen werden, so wie es Bgm. Mattfeldt jahrelang getan hat. Das ist bürger- und demokratiefeindlich.
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