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100.000er Hähnchenmaststall in Etelsen-Giersberg - NEIN DANKE!

Rechtswidriger Ehlen-Erlass zum "fiktiven Wald" zurückgezogen

Freitag, den 30. April 2010 um 00:00 Uhr | Author: Administrator | PDF Drucken E-Mail

PRESSEMITTEILUNG von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Niedersächsischen Landtag

NR. 152
Datum: 30. April 2010

GRÜNE: Landesregierung beim fiktiven Walderlass total blamiert – Sander ohne jeden Schimmer

Verbindliche Klarstellung zur Rechtslage bei Agrarfabriken gefordert

Der agrarpolitische Sprecher der Landtagsgrünen Christian Meyer hat die heute (Freitag) verkündete Rücknahme des Erlasses bezüglich der fiktiven Waldumwandlung als "lange überfällig" begrüßt. Nicht zuletzt auch mit seinem Auftritt in der Fragestunde des Landtages habe Umweltminister Sander der gesamten Regierung Wulff eine "schwere Blamage" zugefügt. Der FDP-Politiker sei verantwortlich für "Rechtsverdrehungen, Absurditäten und Willkür". Zudem musste der "offenkundig mit dem Amt und der Rechtskunde überforderte Sander vor laufender Kamera von seinem Chef Christian Wulff über den Charakter und die Rechtsverbindlichkeit von Erlassen belehrt" werden. "Eine beschämende Darbietung, die an Peinlichkeit kaum noch zu überbieten ist", sagte der Grünen-Politiker.

Meyer wies darauf hin, dass die von seiner Fraktion in Auftrag gegebene Überprüfung durch den juristischen Dienst des Landtags bereits vor vier Wochen verdeutlich habe, dass der Erlass der Landesregierung nicht korrekt sei. "Trotzdem hielten Sander und seine neue Ministerkollegin Grotelüschen daran fest, um riesige Mastställe entlang der Hähnchenhighways auf Kosten von Umwelt, Tierschutz und Bevölkerung durchzudrücken", kritisierte der Grüne.

Meyer kündigte eine Überprüfung des Landtagsprotokolls auf offensichtliche Falschaussagen des Ministers an. Außerdem erwarten die Grünen eine schriftliche Klarstellung der Landesregierung an die Kommunen, dass bei der Genehmigung von Tierfabriken, das Bundesrecht mit den verbindlich vorgeschriebenen Mindestabständen zu Wäldern ohne Wenn und Aber einzuhalten ist.

 

NDR Fernsehen "Menschen und Schlagzeilen" vom 28.04.2010

Samstag, den 01. Mai 2010 um 09:54 Uhr | Author: Administrator | PDF Drucken E-Mail

Beitrag in "Menschen und Schlagzeilen" (NDR Fernsehen) am 28.04.2010:
"Dicke Luft am Hühner-Highway A7"



Die nicht neutrale Bearbeitung von Maststall-Anträgen ist nicht länger nur der Eindruck von Bürgerinitiativen....

 

"fast so schädlich wie der Straßenverkehr..."

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Ein Bericht der TAZ vom 28.04.2010 über die nachteiligen Folgen der Agrarindustrie für die Umwelt und die Natur:

 

"...ein heißer Kandidat für Wietze..."

Dienstag, den 27. April 2010 um 22:03 Uhr | Author: Administrator | PDF Drucken E-Mail

Mit ca. 50 Bürgern und Lokalpolitikern diskutierten Vertreter der BI Etelsen am letzten Donnerstag über den aktuellen Stand des geplanten 100.000er Hähnchenmaststalls. "Vor zwei Jahren hat man uns überall erzählt, Ihr braucht Euch gar nicht aufzuregen, der Stall ist sowieso schon genehmigt" sagte Petra Krüler. Das war im April 2008. Bereits vor 2 Jahren gab es über 200 Einwendungen der Bürger gegen den Mega-Maststall. Des weiteren gab es eine Eingabe der Bürgerinitiative an den Petitionsausschuss in Hannover, welcher daraufhin das Emissionsgutachten des Antragstellers überprüfte und erheblichen "Ergänzungs- und Aktualisierungsbedarf" feststellte. Kurz darauf befand das Sozialministerium, dass auch die Giersbergstraße für den Schwerlastverkehr mit 40t-LKW's zu schmal sei und "Ausweichstellen" geschaffen werden müssten.
Besonders geärgert hatte sich die Bürgerinitiative seinerzeit darüber, dass die Genehmigungsbehörde den Bauantrag trotz fehlerhafter Unterlagen vor 2 Jahren durchaus als "genehmigungsfähig" ansah und die agrarindustrielle Massentierhaltungsanlage als landwirtschaftliches Bauvorhaben rechtswidrig "privilegierte". Allgemeine Entrüstung im Publikum herrschte darüber, wie wenig gründlich seinerzeit sowohl der Verwaltungsausschuss der Gemeinde als auch der Landkreis seiner Funktion als Genehmigungsbehörde nachgekommen ist. Zitat eines Bürgers: "Das kann doch wohl nicht sein, dass es Aufgabe der Bürger ist, die Arbeit des Landkreises zu erledigen..."

Nun also das Ganze nochmal von vorn. Aber selbst nach Überarbeitung der Unterlagen und Neubeantragung des Mega-Maststalls sehen diese nicht viel besser aus. Falsche und fehlerhafte Angaben ziehen sich durch die kompletten Unterlagen (351 Seiten). Insbesondere passen das Emissionsgutachten des Ing.-Büros Oldenburg und der Bauantrag des Planers NLG (Niedersächsische Landgesellschaft) nicht mehr zusammen, da die Hähnchen nun bis zu einem Mastendgewicht von 2,5 kg gemästet werden sollen - im Gutachten werden sämtliche Emissionen nur bis zu einem Gewicht von 1,95 kg berechnet. Immerhin eine Differenz von mehr als einem Pfund pro Tier. Bemängelt wurden u.a. auch die falschen Abstände im Seuchenschutzkonzept zum nächsten Schweinemaststall und zum Gewässer mit Wildgeflügel, die "mal eben halbiert wurden", frei nach dem Motto "was nicht passt, wird passend gemacht". Ein Teil der vom Petitionsausschuss geforderten Berechnungen fehlt ebenfalls, insbesondere die Stickstoffdeposition, die dem nahegelegenden Eichen-Mischwald mittelfristig den Todesstoß versetzen wird. Auch wurden Emissionshindernisse im Umfeld der Anlage (Autobahnwall, Bäume, Sträucher, Häuser) im Gutachten nicht berücksichtigt. Und natürlich fehlen im Antragsordner Unterlagen zum bereits vorhandenen Maststall von 25.000 Hähnchen, der zusammen mit der neuen 100.000er Anlage betrieben werden soll und damit als "gemeinsame Anlage" nach §1 Abs. 3 der 4. BImSchV gilt. Im Flächennachweis werden hektarweise Grünflächen, die schon seit Jahren zu Ackerland umgebrochen sind, immer noch als Grünland ausgewiesen. Sämtliche Berechnungen zum Düngebedarf sind damit hinfällig. Damit entspricht auch dieser Teil der Antragsunterlagen nicht mehr dem realen Zustand. Und das ist noch längst nicht alles.

Vor dem Hintergrund, dass im nahe gelegenen Wietze (ca. 70 km entfernt) eine Schlachtanlage gebaut werden soll, in der jährlich 135 Millionen Hühner geschlachtet werden sollen, bekommt der 100.000er Hähnchenmaststall in Etelsen eine besondere Bedeutung. "Ein Präzedenzfall" hieß es im Publikum und Gerd Landzettel (WGL) befand "das ist ein ganz heißer Kandidat für Wietze".

Auch die Bürgerinitiative befürchtet, dass dieser Mastanlage viele weitere folgen würden und erinnerte die Anwesenden daran, Einwendungen zu schreiben. Während der Veranstaltung wurden Einwendungsbögen verteilt und auf die Internetseite www.gefluegelmast.de hingewiesen, auf der zu jeder Zeit  Mustereinwendungen heruntergeladen werden können. Auch liegen u.a. in der Schloss-Apotheke in Etelsen, in der Paracelsus-Apotheke in Daverden und bei Rohrberg in Langwedel Mustereinwendungen und Unterschriftenlisten aus. Bis zum 12.05.2010 läuft die Einwendungsfrist, bis dahin müssen die Einwendungen beim Landkreis Verden eingegangen sein, damit sie dort am 14.06.2010 um 10.00 Uhr mit der Öffentlichkeit erörtert werden können.

 

Der Alptraum geht weiter...

Sonntag, den 18. April 2010 um 00:00 Uhr | Author: Administrator | PDF Drucken E-Mail

Heute stand im Sonntagstipp ein sehr treffender Artikel zum aktuellen Stand der Dinge:



Sonntagstipp, 18.04.2010:
"warum schon wieder ?"

 

Wo ist der Flächennutzungsplan ??

Montag, den 12. April 2010 um 00:14 Uhr | Author: Administrator | PDF Drucken E-Mail

Verdener Nachrichten / Achimer Kurier, 03.04.2010:
"Initiative gegen Stall vermisst Unterlagen"

 

Schreibt Einwendungen!!

Dienstag, den 23. März 2010 um 23:37 Uhr | Author: Administrator | PDF Drucken E-Mail

Seit dem 29.03. können die Antragsunterlagen (Gutachten etc.) beim Landkreis Verden und der Gemeinde Langwedel eingesehen werden (Öffnungszeiten: siehe aktuelle Bekanntmachung weiter unten). JEDER und damit ist wirklich JEDER (nicht nur aus Etelsen) gemeint, sollte Einwendungen formulieren. Macht von Eurem Bürgerrecht Gebrauch! Wenn dieser Stall genehmigt wird, dann werden in kürzester Zeit weitere Mastställe in der gleichen Größenordnung folgen, damit die geplante Mega-Schlachtanlage in Wietze (135 MILLIONEN (!!) Hühner pro Jahr) ausgelastet wird.

Wir wollen kein zweites Emsland werden!! Bringt Euren Protest zum Ausdruck!! Bis zum 12.05.10 ist dafür Zeit, bis dahin muss Eure Einwendung beim Landkreis Verden eingegangen sein.

Wir werden nach den Osterfeiertagen auf dieser Internetseite eine Mustereinwendung zur Verfügung stellen, die als Vorlage oder Anregung verwendet werden kann. Wir werden auch kurz nach Ostern ein öffentliches Treffen einberufen, um die weitere Vorgehensweise zu diskutieren.

Alles weitere in ein paar Tagen ...

 

Nochmal von vorn....

Mittwoch, den 17. März 2010 um 13:16 Uhr | Author: Administrator | PDF Drucken E-Mail

Wir erinnern uns: Im März 2008 wurde dieser Stall mit 100.000 Masthähnchen schon einmal beantragt. Nun geht es von vorne los. Anbei die offizielle Mitteilung des Landkreises Verden zu diesem unerfreulichen Thema. Weitere Infos von unserer Seite folgen in Kürze:

Neubau eines Masthähnchenstalles in Langwedel-Etelsen

Zusätzliche Bekanntmachung des Landkreises Verden gemäß § 10 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) vom 15. März 2010
Neubau eines Masthähnchenstalles in Langwedel Etelsen-Giersberg

Herr Jürgen Ernst, Giersbergstraße 22, 27299 Langwedel, hat eine Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb einer Anlage zum Halten und zur Aufzucht von Geflügel (Masthähnchenstall) auf dem Grundstück 27299 Langwedel, Giersbergstraße 22, Gemarkung Etelsen, Flur 2, Flurstück 85/3 beantragt.

Gegenstand des Antrages ist die Errichtung und der Betrieb eine Anlage zur Haltung/Aufzucht von Mastgeflügel mit 100.000 Hähnchenmastplätzen auf Einstreu. Die Inbetriebnahme der Anlage ist für 2010 vorgesehen.

Das Vorhaben bedarf einer Genehmigung nach §§ 4, 10 des BImSchG in Verbindung mit Nr. 7.1 c) Spalte 1 des Anhangs der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV).

Für das Vorhaben besteht gemäß §§ 3a, b UVPG eine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung, die unselbständiger Teil des immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahrens ist, da das Vorhaben in Nr. 7.3.1 c) der Anlage zum UVPG aufgeführt ist. Die notwendigen Unterlagen gemäß § 4e der Verordnung über Genehmigungsverfahren (9. BImschV) werden mit den Antragsunterlagen ausgelegt. Das Vorhaben wird wegen Änderungen der Antragsunterlagen gemäß § 10 Abs. 3 BImSchG und § 8 der 9. BImSchV zusätzlich öffentlich bekannt gemacht.

 

Der Genehmigungsantrag und die Antragsunterlagen liegen vom 29. März 2010 bis 28. April 2010 während der Dienststunden zur Einsicht bei folgenden Behörden aus:

  • Landkreis Verden, Fachdienst Bauen, Planung und Straßen, Eingang Ost, Zimmer 2124, Lindhooper Straße 67, 27283 Verden (Aller), montags bis donnerstags von 08:00 Uhr bis 12:30 Uhr und von 13:30 Uhr bis 16:30 Uhr und freitags von 08:00 Uhr bis 12:30 Uhr.
  • Flecken Langwedel, Rathaus, 1. OG, Zimmer 22, Große Straße 1, 27299 Langwedel, montags bis mittwochs von 08:00 Uhr bis 12:30 Uhr und von 13:30 Uhr bis 17:00 Uhr, donnerstags von 8:00 Uhr bis 12:30 Uhr und von 13:30 Uhr bis 18:00 Uhr und freitags von 8:00 Uhr bis 12:30 Uhr.

Während der Auslegung und bis zu zwei Wochen nach Ablauf der Auslegungsfrist (29. März bis 12. Mai 2010), können Einwendungen gegen das Vorhaben schriftlich bei den vorgenannten Behörden erhoben werden. Mit Ablauf der Frist sind alle Einwendungen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen. Die Einwendungen sollen die volle leserliche Anschrift des Einwenders tragen. Einwendungsschreiben werden dem Antragsteller bekannt gegeben. Auf Verlangen des Einwenders/der Einwenderin werden Name und Anschrift vor Bekanntgabe unkenntlich gemacht, soweit die Angaben nicht zur Beurteilung des Inhaltes der Einwendung erforderlich sind.

Werden Einwendungen erhoben, können diese auch bei Ausbleiben des Antragstellers oder von Personen, die Einwendungen erhoben haben, in einem Erörterungstermin erörtert werden. Der Termin ist für Montag, den 14. Juni 2010 ab 10.00 Uhr im Kreistagssaal, Zimmer 0097, Haupteingang, Lindhooper Straße 67, 27283 Verden (Aller) vorgesehen. Die Erörterung wird bei Bedarf an den folgenden Arbeitstagen fortgesetzt. Der Erörterungstermin ist öffentlich. Ein Recht zur Teilnahme haben neben den Vertretern der beteiligten Behörden, der Antragsteller und diejenigen, die rechtzeitig Einwendungen erhoben haben. Sonstige Personen können als Zuhörer am Termin teilnehmen, sofern genügend freie Plätze zur Verfügung stehen.

Die Entscheidung über den Genehmigungsantrag wird allen Einwendern schriftlich zugestellt. Die Zustellung kann durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden.

Landkreis Verden
Der Landrat
Fachdienst Bauen, Planung und Straßen
Az.: 63-1766-2007
In Vertretung:
Gez. Lück

 

Zuwegung NICHT AUSREICHEND...

Dienstag, den 09. Februar 2010 um 20:08 Uhr | Author: Administrator | PDF Drucken E-Mail

Die Sonne wird es an den Tag bringen....heißt es ja so schön, aber hier tut's auch mal der Winter:

Man konnte in den letzten Tagen auf der Giersbergstraße nicht nur wunderbar Schlitten fahren, sondern hier auch sehr schön sehen, dass die Straße für eine agrarindustrielle Nutzung auch sehr viel breiter sein müsste, als von unserer Gemeinde und Bauamtsleiter Bethge befunden:



[bitte anklicken]

Bethge: "Ich bin dort mit dem Fahrrad langgefahren - die Straße ist breit genug!"....

Für sein Fahrrad vielleicht.....

Angesichts dieses Bildes ist uns nach wie vor schleierhaft, wie die Gemeinde grundsätzlich auf die Idee kommen kann, diesen ausgewiesenen Radwanderweg für den Schwerlastverkehr freizugeben.

Aber vielleicht hat Herr Bethge ja schon einen geheimen Plan, wie er 125.000 Hähnchen für den geplanten Maststall mit dem Fahrrad transportieren kann...

Denn anders können wir uns seine Aussage nämlich nicht erklären....

 

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