....oder man könnte auch sagen, frei nach dem Motto der Volksbank "Wir machen den Weg frei" !! Gemeint ist die Gemeinde Langwedel, die sich über zwei Jahre geweigert hat, festzustellen, dass die schmale Giersbergstraße (3 Meter Breite) für den Schwerlastverkehr einfach nicht ausreicht. Es fielen sogar Zitate wie das von Bauamtsleiter Bethge "ich bin dort mit dem Fahrrad langgefahren - die Straße ist breit genug". Dass sie es nicht ist, zeigen Fotos wie dieses hier:
Weitere Monate gingen ins Land, der ehemalige Bgm. Mattfeldt (CDU) hat jetzt als Bundestagsabgeordneter ein hoch bezahltes Touristikbüro in Berlin und es wurde ein neuer Bürgermeister für Langwedel gewählt - seitdem ist Andreas Brandt (SPD) im Amt. Trotzdem sind die Sprüche noch die gleichen "....über den Hebel der Zuwegung ist nichts zu machen...", so hieß es in einem Gespräch am 14.06.2010 mit Bürgermeister Brandt und Bauamtsleiter Bethge. Diesen Satz hatte seinerzeit auch schon Andreas Mattfeldt gebetsmühlenartig 'rauf- und 'runtergebetet - natürlich ohne Begründung.
Trotzdem hat sich was geändert. Nun gibt es ein Gutachten zur Giersbergstraße, welches die Frage, ob die Straße nun ausreicht für die 40t-Transporter, endgültig beantworten soll. Bezahlt hat dieses der Steuerzahler (nur mal nebenbei erwähnt). In diesem Gutachten, welches wiederum auf die Daten des Mastanlagen-Gutachtens von Jürgen Ernst zurückgreift, wird nun klargestellt, dass die Giersbergstraße bereits heute für den Begegnungsverkehr von PKW / Radfahrer zu schmal ist. Erst recht leidet die Beschaffenheit der Straße darunter, wenn es zu Situationen kommt, in denen LKW's die Straße aufgrund von Gegenverkehr (egal ob Fußgänger, Radfahrer, PKW) verlassen müssen. Auch dieses kann man mit bloßem Auge und gesundem Menschenverstand erkennen, dafür (!) hätte man kein Gutachten benötigt. Aber iss' ja egal, mit den Steuergeldern kann man's ja machen. Erst recht unvollständige Gutachten. Dass sich LKW's auf der Giersbergstraße überhaupt nicht begegnen KÖNNEN, wird vorsichtshalber im Gutachten lieber gar nicht erst erwähnt.
Wohlweißlich weggelassen wird auch, dass mitten in der Nacht 17 oder 18 LKW's (40 Tonner) in kurzen Zeitabständen anrücken würden, um 125.000 Hähnchen abzutransportieren. Dass die Schwerlasttransporter während der Nachtruhe durch ein Wohngebiet fahren, dabei einen Geräuschpegel von 95 Dezibel (lt. Bundesumweltamt) erzeugen, während dessen eine 90° Kurve passieren - im Abstand von weniger als 5 Metern Entfernung zu mehreren Wohnhäusern - dabei natürlich bremsen und anfahren und ganz nebenbei die aus dem Schlaf gerissenen Anwohner vergasen - so etwas wird natürlich NICHT erwähnt, denn das könnte die Öffentlichkeit ja nachhaltig verärgern.
Nicht im Gutachten erwähnt wird auch die Tatsache, dass - im Falle der Verbreiterung - der komplette Baumbestand an der Giersbergstraße gefällt werden müsste. Der Baumbestand hat sich in den letzten 30 Jahren alleenartig entwickelt und filtert einen großen Teil der Schadstoffe von der nahe gelegenen Autobahn A 27.
Allein die Ankündigung, dass über 30 Jahre alte Eichen, Buchen und Kastanien gefällt werden könnten, löste blankes Entsetzen aus "....davon wird nicht EIN einziger Baum gefällt....und wenn wir uns an die Bäume anketten müssen...." - hieß es prompt von einigen Anwohnern.
Nichtsdestotrotz äußerte sich die Gemeinde dazu folgendermaßen "..... Fest steht, zur Verbreiterung der Straße müsste sie links und rechts "ausgekoffert" werden. Das wiederum birgt die Gefahr, dass die Straße seitlich wegbricht. Die Bäume samt Baumwurzeln müssten entfernt werden usw....das alles sprengt den Rahmen des bisherigen Erschließungsangebotes um ein Vielfaches. Daher ist das bisherige Erschließungsangebot vom Tisch. Und der Ball liegt nun wieder beim Antragsteller....." (Zitat Bethge).
Um dem Antragsteller diese schwierige Entscheidung zu erleichtern, wurde der Gutachter dann auch gleich damit beauftragt, Alternativen für Herrn Ernst auszubaldowern. Kurz vor der Autobahn soll's längsgehen - einziger Nachteil: dieser Weg muss erst hergerichtet werden. Zur Zeit kommt man nämlich dort nur mit einem Buschmesser durch. Und noch einen Haken hat das Ganze natürlich, denn ein Teil des Weges gehört der Gemeinde. Aber da hilft die Gemeinde natürlich gerne aus - das entsprechende Grundstück muss übereignet werden.
Nur ist diese Variante für den Antragsteller - aus verständlichen Gründen - weniger interessant. Es würde dann ein Privatweg werden, d.h. für alles, was auf diesem Weg passiert, ist der Eigentümer voll haftbar. Sollte bspw. ein LKW umkippen, weil der Antragsteller diese "Straße" kostengünstig mit nur ein wenig Schlacke "zusammengeschustert" hat, geht der Schaden schnell in den sechsstelligen (!) Bereich. Natürlich auf Kosten des Eigentümers. Eine entsprechende Versicherung dürfte dafür auch nicht umsonst zu haben sein. Schon allein aus Haftungsgründen ist natürlich nachvollziehbar, dass der Antragsteller den Weg über das Gemeindeeigentum bevorzugt - etwaige Schäden bezahlt derjenige, dem die Straße gehört, also.....???
Aber auch von diesem Szenario bekommt die interessierte Öffentlichkeit nicht allzuviel mit, so etwas wird im nicht-öffentlich tagenden Verwaltungsausschuss beschlossen. Also werden Fakten geschaffen. Danach (um vielleicht noch der Demokratie ein wenig Glanz zu verleihen) darf der Gemeinderat darüber abstimmen, ob Jürgen Ernst die Kosten für die Anbindung seines Privatweges an die Landstraße übernehmen wird oder ob das auch die Gemeinde bezahlt. Das Ergebnis der Abstimmung dürfte jetzt schon klar sein, denn hier wird ja nicht darüber abgestimmt, ob Herr Ernst den Weg bekommen soll oder nicht, sondern nur über die Frage der Kosten.
Zum krönenden Abschluss erfuhren wir noch (leider auch mehr zufällig), dass Herr Ernst den vorzeitigen Baubeginn beantragt hat. Und hier kommt wieder die buchstäbliche "Transparenz und Bürgerfreundlichkeit" des Landkreises ins Spiel. Der gleiche Landkreis, der auch im Sonntagstipp immer wieder betonte, dass er die "Anregungen und Einwendungen der Bürger berücksichtigt", fand es offensichtlich vollkommen unwichtig, die Öffentlichkeit über den geplanten vorzeitigen Baubeginn zu informieren.
Auch hier liegt der Verdacht nahe, dass man unbequeme Wahrheiten lieber weglässt. Fakten zu schaffen ist ja auch einfacher, denn wenn die Baufahrzeuge erst einmal anrollen und die Sohle vielleicht schon gegossen ist, wird diesen Bauantrag für Mega-Mastanlage niemand mehr ablehnen. Das weitere Vorgehen ist so etwas von vorhersehbar - Erschließungsfrage klären, dann den vorzeitigen Baubeginn......Weitere Gutachten?! Wozu? Landkreis und Gemeinde sind doch sowieso antragstellereingefärbt.
Wer aber soll denn nun noch glauben, dass es der Antragsteller angeblich selbst war, der sein Gutachten noch einmal überarbeiten möchte, da er doch durch seinen vorzeitigen Bauantrag signalisiert, dass er doch eigentlich auf jede Form von Gutachten sch.....?!
Durch das Verschweigen des Landkreises bzgl. des vorzeitigen Bauantrages hat sich nun auch die Frage nach der Neutralität der Genehmigungsbehörde erübrigt.....wenn man sich die Ereignisse der letzten Woche zu Gemüte führt, helfen einem auch die ständigen Beteuerungen nicht mehr weiter...
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